Gemeinsam sind wir Schule – unsere Schulordnung

Die HLWest ist eine Bildungseinrichtung und eine Schule dieser Größenordnung bedarf der Einhaltung von Regeln, die ein bestmögliches Miteinander an diesem Lebens- und Lernort ermöglichen. Respektvoller Umgang, Höflichkeit, Achtsamkeit, Toleranz und Offenheit sollen an unserer Schule gelebt werden.

Schulgelände

Schüler:innen betreten die Schule ausschließlich durch den Schülereingang. In der Schülergarderobe hat jede:r Schüler:in einen Spind, der zur Aufbewahrung von Kleidung und Schuhen zu verwenden ist. Der Spind wird mit einem robusten selbst mitgebrachten Schloss abgesperrt. Im Schulhaus besteht Hausschuhpflicht.

Das Verlassen des Schulgeländes während der Unterrichtszeit ist nicht erlaubt, dies auch nicht in der großen Pause. In der Mittagspause und in Freistunden ist es allerdings möglich.

Auf dem ganzen Schulgelände gilt ein Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot.

Unterrichtsräume

In den Klassen hängt eine Checkliste, wie die Klasse am Unterrichtsende zu hinterlassen ist. Mit Einrichtungsgegenständen ist sorgsam umzugehen. Als gesunde Schule legen wir besonderen Wert auf saubere Klassen und richtige Mülltrennung. Die Klassenordner:innen sind verantwortlich für die Müllentsorgung.

In der Schule stehen PC-Arbeitsplätze und Aufenthaltsgelegenheiten zur Verfügung. Bei den PC-Arbeitsplätzen und in den EDV-Sälen gilt Trink- und Essverbot. Alle Plätze werden sauber hinterlassen und es ist während der Unterrichtszeiten auf entsprechende Ruhe zu achten.

Für besondere Räume (Bibliothek, Musiksaal, NAWI-Räume, Speisesaal, fachpraktische Unterrichtsräume) gelten besondere Bestimmungen.

Verhalten in der Schule

Im Sinne eines respektvollen Umgangs und einer Atmosphäre, in der sich alle wohlfühlen, leben wir Achtsamkeit, indem wir einander grüßen, darauf achten, niemanden auszuschließen und uns gegenseitig bei Bedarf unterstützen und helfen.

Smartphones dürfen während des Unterrichts grundsätzlich nicht verwendet werden, außer sie werden für die Erarbeitung des Lernstoffes benötigt. Es gilt ein generelles Aufnahmeverbot (Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos) ohne Einwilligung der Betroffenen.

Die im Brandfall vorgesehenen Verhaltensregeln sind bekannt und einzuhalten.

Schulveranstaltungen

Bei groben Verstößen gegen die vereinbarten Verhaltensregeln werden Schüler:innen auf eigene Kosten nach Hause geschickt.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die Schulordnung

Bei Verstößen gegen die vereinbarte Schulordnung erfolgt als erster Schritt eine Ermahnung durch die Lehrkraft. Abhängig von Art und Schwere des Verstoßes liegt es in ihrem Ermessen, weitere Schritte zu veranlassen, wie zum Beispiel soziale Arbeit, Gespräch in der Direktion mit den Eltern, Androhung des Schulausschlusses bis hin zum Ausschluss.

Bei unerlaubtem Verwenden des Smartphones im Unterricht wird dieses im Sekretariat hinterlegt und am Ende des Unterrichtstages ausgehändigt.

Für den Schulgemeinschaftsausschuss
Direktorin Prof. Mag. Martina Lasser

Innsbruck, im September 2022